Nachdem die Ratsversammlung den aktuellen Lärmaktionsplan im Dezember mit großer Mehrheit beschlossen hat, folgen nun die ersten Umsetzungsschritte. Im Nordergraben wird eine Tempo-30-Zone, in der Rathausstraße ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (Tempo-20-Zone) angeordnet. Die genannten Straßen werden im Lärmaktionsplan mit erster Priorität aufgrund der hohen Verkehrslärm-Betroffenheit aufgeführt, in diesem Fall jedoch nur nachrichtlich, da die schon geplante verkehrsrechtliche Anordnung der Verkehrsbehörde aufgrund der besonderen örtlichen Gegebenheiten (Wohngebiet, Fußgängerzone; hohe Querungszahlen durch zu Fuß Gehende) erfolgen wird. Wäre eine Umsetzung aus diesen Gründen nicht möglich gewesen, hätte eine Anordnung mit der Begründung Lärmschutz gegriffen; im Ergebnis verschiedene Wege mit einer vergleichbaren Wirkung.
Analog war auch das Vorgehen in der Straße Neustadt, wo bereits im November die Tempo-30-Zone aufgrund des Charakters als Wohn- und Geschäftsgebiet umgesetzt wurde. Auch diese Straße ist im Lärmaktionsplan aufgrund der hohen Lärmbelastung durch Straßenverkehr genannt.
Die weitere Umsetzung der Geschwindigkeitsreduzierung zum Schutz der Anwohner*innen vor Lärm beginnt in den kommenden Monaten, genauso wie die Prüfung und evtl. der Einbau von lärmminderndem Asphalt.
Weitere Informationen zum Thema Lärm und zur Lärmaktionsplanung sowie die Lärmkarten finden Sie im Internet auf www.flensburg.de/lap. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Stadt Flensburg, Fachbereich Stadtentwicklung und Klimaschutz
Joachim Kaulbars
Tel. 0461/85-2431
kaulbars.joachim(mp)flensburg.de
Tempo 20 und Tempo 30 in der Rathausstraße und dem Nordergraben
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